Die Zertifizierung – ein zentrales Thema

Saatguterzeugung beruht auf der Zusammenarbeit und vereint Saatgutvermehrer, VO-Firmen, das Aufsichtsamt des FNPSMS sowie das Staatlichen Amt für Saatgutkontrolle und -zertifizierung SOC in einer sehr strukturierten Produktionskette. Diese Art von Organisation garantiert die Beherrschung der technischen Faktoren sowie die Einbeziehung der einzelnen Akteure.

Aufgrund ihrer Komplexität gibt es für die Saatguterzeugung besonders viele Vorschriften. Und jeder der Akteure agiert unter eigener Verantwortung in dem klar vorgegebenen Rahmen.

Die Saatguterzeugung - in Frankreich durch die Zertifizierung stark reguliert

In Frankreich ist eine offizielle Zertifizierung für Saatgut vor deren Kommerzialisierung im Land vorgeschrieben. Das SOC-Zertifikat vom Amt für Saatgutkontrolle und -zertifizierung ist auf den den Landwirten verkauften Saatgutsäcken sichtbar (blaues Label).

Dabei sollte man wissen, dass die vom Landwirtschaftsministerium (und umgesetzt von der von ihm beauftragten offiziellen Kontrollbehörde des GNIS) und den Fachleuten geschaffene Organisation als eine der anspruchsvollsten weltweit bekannt ist. Hinzu kommt, dass die von den Herstellern und Unternehmen tatsächlich praktizierten Standards im Allgemeinen strenger als die gesetzlichen Mindeststandards sind.

Die Zertifizierung umfasst mehrere Dimensionen und erfordert während des gesamten Produktionsprozesses das Eingreifen verschiedenster Akteure.

Der GNIS hat somit 3 Arten der Zertifizierung festgelegt :

  • die sortenmäßige Zertifizierung, die die Identität und Reinheit der Sorten abdeckt; sie beruht auf der Kontrolle der Saatgutabstammung, den Regeln bezüglich der Saatgutvermehrungsparzellen sowie der Feldbestandprüfung;
  • die technische Zertifizierung, die die spezifische Reinheit und die Keimfähigkeit des Saatgutes zertifiziert; diese Qualitätskriterien werden mit nach den von der ISTA festgelegten internationalen Vorschriften für die Prüfung von Saatgut durchgeführten Tests überprüft;
  • die Zertifizierung mit einem Gesundheitszeugnis, die das Nichtvorhandensein oder das geringstmögliche Vorhandensein von Schadorganismen garantiert; für diese Zertifizierung werden Feldbestandprüfungen sowie Labortests durchgeführt.

Das SOC führt Nachprüfungen durch, um sicherzustellen, dass die kommerzialisierten Chargen den Zertifizierungskriterien entsprechen: Sortenechtheit und -reinheit, Keimfähigkeit und spezifische Reinheit.

Das französische Zertifizierungssystem: ein Leistungsfaktor

In Frankreich hat das Landwirtschaftsministerium den GNIS mit der Qualitätskontrolle und -zertifizierung von Saatgut und Pflanzen betraut. Für deren Durchführung stützt sich der GNIS auf seine technische Abteilung, dem Staatlichen Kontrollamt (SOC). Das Kontrollamt ist entsprechend des internationalen Standards NF EN ISO/CEI 17065* für die Zertifizierung von Saatgut und Pflanzen akkreditiert (verfügbar auf www.cofrac.fr / Akkreditierung Nr. 5.0506).

Die Zertifizierung von Saatgut und Pflanzen bietet dem Landwirt vor allem 3 Garantien:

  • die Garantie der der Sortenechtheit und -reinheit. Die Landwirte müssen in der Tat sicher sein können, dass das Saatgut oder die Pflanzen, die sie kaufen, der ausgewählten Sorte entsprechen. Auf diese Art und Weise können sie sicher sein, dass sie das gewünschte Erntevolumen erhalten und sie den Erwartungen ihrer Kunden entsprechen können: der Industrie, den Händlern und Verbrauchern.
  • die Garantie der technischen Qualität des Saatgutes. Diese umfasst einerseits die spezifische Reinheit des Saatgutes, d. h. das fast vollständige Fehlen von Verunreinigungen, z. B. Erde, Bruchstücke, Bruchkorn sowie andere Arten von Pflanzen, und andererseits die Keimfähigkeit.
  • die Garantie für einen gesundheitlich einwandfreien Zustand, d. h. dass das Saatgut und die Pflanzen von keinen Krankheiten befallen sind (Pilze, Viren usw.).

Die Zertifizierungsstandards:

  • Keimfähigkeit: mindestens 90 %
  • Feuchtigkeit: höchstens 14 %
  • Spezifische Reinheit mind. 98 % (in % des Gewichts)
  • Höchstgehalt an Körner anderer Sorten: 0 %

Die Feldbestandsprüfung - ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung

Bei der Feldbestandprüfung wird die Konformität des Feldbestandes mit den technischen Vorschriften für die Erzeugung, die Kontrolle und die Zertifizierung von Saatgut und Pflanzen kontrolliert. Des Weiteren werden die Chargen in der Produktionsanlage überprüft.

Die Kontrolle des Feldbestandes ist das erste Glied im Zertifizierungsprozess. Der Saatgutvermehrer verpflichtet sich, die Vertreter des Kontrollamtes seine Pflanzen auf dem Feld zu verschiedenen Zeitpunkten der Zertifizierungskampagne besichtigen und kontrollieren zu lassen. Mit diesen Kontrollbesuchen soll die Konformität des Feldbestandes mit den technischen Vorschriften überprüft werden. Diese von Sachverständige auf genauen und nachvollziehbaren Beobachtungen beruhenden Kontrollen betreffen die Mittel, die der Landwirt zur Umsetzung der technischen Vorschriften einsetzt.

Die für die Saatgutparzellen werden somit in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Das Kontrollamt überprüft umgehend nach der Selektion die Konformität der Basissaatgut-Chargen, die Identifizierung der Parzellen, deren Isolierung und den Zustand des Feldbestandes. Bei der Kastration bewerten die Techniker die Qualität der Arbeit und bestimmen den Status der Parzelle. Diese tägliche Beobachtung ist unerlässlich für eine optimale Qualität des Saatgutes und der Sortenreinheit.

An der Zertifizierung beteiligte Akteure

  • Der Landwirt, der seinen Feldbestand entsprechend der Erzeugungsvorschriften anbaut und die Sachverständigen die Konformität seines Feldbestandes überprüfen lässt. Er ist gegenüber dem Kontrollamt für die Konformität seines Feldbestandes verantwortlich.
  • Der Sachverständige bewertet die Konformität der Parzellen entsprechend den technischen Vorschriften und klassifiziert diese am Ende der Feldinspektionen. Der betreuende Techniker ist unter der Verantwortung des technischen Direktors mit der Überwachung der technischen und verwaltungstechnischen Aktivität des Sachverständigen verantwortlich.
  • Mit der lokalen Verantwortung für die Kontrolle des Feldbestandes wird ein vom F.N.P.S.M.S. ernannter und geschulter technischer Leiter betraut. Er ist für die Durchführung und Überwachung der verschiedenen Aktivitäten vor Ort verantwortlich.

Alle diese Akteure sorgen unter der Aufsicht der SOC-Inspektoren für die Umsetzung der technischen Vorschriften, die wiederum offizielle stichprobenmäßige Kontrollen des Feldbestandes durchführen. Diese Akteure haben sich verpflichtet, die Grundsätze der Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einzuhalten.

Streng überwachte Produktionsinseln

Jedes Jahr werden von über 450 Sachverständigen, die wiederum von 20 technischen Direktoren überwacht werden, diese Feldbestände klassifiziert. Nach diesen Bewertungsaktionen werden 2000 Dokumente erstellt und 9000 Kontrollbögen ausgefüllt. Seit einigen Jahren weichen die Papierdokumente immer mehr Smartphone-Apps, mit denen die Sachverständigen die Informationen direkt vor Ort eingeben können.

Die Qualität dieser Kontrollen beruht auf der Schulung dieser Sachverständigen, auf deren Qualifizierung und deren Arbeitsmethoden. Daher werden alle vor Beginn dieser Kontrollkampagnen an Schulungen teil, die die Voraussetzung für die für ihre Aufgabe unerlässliche SOC-Zulassung sind. Die Nachprüfungen unterstreichen die Leistungsfähigkeit dieses Systems. Während dieser jährlich durchgeführten Kontrollen wird die Sortenreinheit der gesamten französischen Produktion überprüft.

Die Kontrolle in der Produktionsanlage

Das Streben nach höchster Qualität endet nicht beim Verlassen der Parzellen. Während der verschiedenen Produktionsphasen (Sortierung, Verpackung …) werden vom Labor des jeweiligen Betriebs Kontrollen durchgeführt. Jede Charge, die kommerzialisiert werden soll, muss strengen Standards entsprechen. Sie werden daher analysiert, um die Qualität des Endproduktes zu kontrollieren. Es werden jeder Charge Saatgut im vor Ort bei den VO-Firmen von befugtem Personal Stichproben nach einem strengen Verfahrung und mithilfe spezifischem Material entnommen (siehe SOC im Falle von Routinekontrollen). Dank der Analysen ist es möglich, die technischen Merkmale des Saatgutes (spezifische Reinheit, Keimfähigkeit, Wuchskraft, etc.) vor dessen Vermarktung zu garantieren.

Das französische System schreibt zudem spezifischer Bereiche für die Vorbereitung der Saatgutchargen, die individualisierte Erfassung der Ernten, das Sortieren der Maiskolben, deren Entkörnung, Reinigung, Sortierung sowie für die gesicherte Lagerung des Saatgutes vor.

Ein laborübergreifender Kreislauf garantiert die Homogenität der Kriterien

Nur vom SOC anerkannte Laboratorien führen die Analysen durch, mit denen das Niveau der Qualität kontrolliert und die Saatgutchargen zertifiziert werden.

Das Labor FNPSMS / GERM-Services organisiert jedes Jahr laborübergreifende Kooperationen für Testergebnisse, um den verschiedenen beteiligten Laboren die Bewertung der Richtigkeit ihrer Messungen zu ermöglichen und somit die für die Analysen benötigte Kohärenz und Objektivität zu wahren. Diese Kooperationen sind vor allem den Tests für die Keimfähigkeit, der Wuchskraft, des zufälligen Vorhandensein von gentechnisch veränderten Organismen, dem Wassergehalt, den Nährwerten, dem Vorhandensein und aktiven Wirkstoffen vorbehalten.

Der FNPSMS beaufsichtigt zudem einen technischen Ausschuss, der mit der Durchführung von Studien zu komplexen und spezifischen Problemstellungen beauftragt ist, z. B. bildgebende Verfahren mit C-Bogen-Röntgenstrahlen, Wuchskrafttest, etc., die darauf abzielt, die anerkannte Fachkompetenz zu behalten.

Befugnisübertragung: die Aufgabe des FNPSMS

Für die Maissaatguterzeugung überträgt das staatliche Amt für Saatgutkontrolle SOC dem FNPSMS, ein von der französischen Akkreditierungsbehörde Cofrac akkreditierter Organismus, die Feldbestandsprüfung (Akkreditierung Nr. 3-0825, verfügbar auf www.cofrac.fr).

Für diese Aufgabe wurde der F.N.P.S.M.S. von der französischen Akkreditierungsbehörde als „Inspektionsstelle“ anerkannt worden (Norm COFRAC 17020). Der FNPSMS sorgt somit für die Organisation und Bereitstellung der für die Durchführung der Kontrollen notwendigen materiellen und personellen Mittel. Die Durchführung geschieht mittels der Gewerkschaften der Maissaatguterzeuger oder anderen lokalen Strukturen im Auftrag der für die Maissaatguterzeugung verantwortlichen Unternehmen.

Die Übertragung der Kontrollen auf Fachleute via dem Verband FNPSMS hat es ermöglicht, die Zahl der offiziellen Feldbestandskontrollen von 5 (vorgeschriebene Mindestanzahl an Kontrollen) auf 12 (allgemein üblich) zu steigern.